Der Brunnen als Wappensymbol
Brunnen sind in der neueren Heraldik (Wappenkunde oder Wappenwesen) als gemeine Figur in vielen Wappen der Städte und Gemeinden zu finden. Ihre Darstellung ist eine stilisierte Form. Einen Brunnen im Wappen zu führen, hat unterschiedliche Gründe. Oft geben Heil- und Solequellen im Gemeindegebiet Anlass für die Wappentauglichkeit. Die Orte sind gelegentlich als Kur- und Heilbäder ausgewiesen.
Die alte Form des Ziehbrunnens wird in Wappen häufig abgebildet. Oft ist auch nur der im Siedlungszentrum (Markt- oder Kirchplatz) vorhandene Brunnen mit seiner Geschichte oder der einmaligen besonderen baulichen Ausführung ein Grund, ihn im Wappen abzubilden.
Nachfolgend sehen Sie einige Beispiele bei denen Brunnen als Wappensymbol eine Rolle spielten.
Alsenborn |
Bad Füssing |
Bad Überkingen |
Bischbrunn |
Boernsen | Buchbrunn |
Eppenbrunn |
Grasbrunn | Kaeshofen |
Maulbronn |
Neudorf-Bornstein | Quickborn |
Salzbrunn |
Steinbach i. Taun. | Tiefenbronn |